Mitgliedsbereich
Der Prüfungsverband besteht als eingetragener Verein aus derzeit 134 (Stand 31.12.2020) Mitgliedsinstituten der Kreditwirtschaft. Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft im Prüfungsverband ist, dass das betreffende Unternehmen Mitglied des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. ist, am Einlagensicherungsfonds (ESF) mitwirkt und über die zum Betreiben von Bankgeschäften erforderliche Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörden verfügt. Eine Aufnahme in den Verband erfolgt auf Antrag nach vorheriger Prüfung durch den Prüfungsverband.