Einlagensicherungsprüfungen bei Mitgliedsinstituten
Die Einlagensicherungsprüfung ist das wesentliche Präventivinstrument des Einlagensicherungssystems der privaten Bankwirtschaft. Mithilfe dieser Prüfungen sollen frühzeitig Gefahrenpotenziale für die Sicherheit der Kundeneinlagen bei Mitgliedsinstituten erkannt werden.
Der Prüfungsverband prüft die Mitgliedsinstitute regelmäßig und ist befugt, jederzeit - auch unangemeldet - Einlagensicherungsprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen sollen feststellen, ob das zu prüfende Institut Gefahrenpotenziale für die gesicherten Einlagen aufweist bzw. ob Zweifel an der Angemessenheit der Einlagensicherungsgrenze bestehen.
Als Ergebnis der Einlagensicherungsprüfung kann der Prüfungsverband dem geprüften Institut Hinweise und Empfehlungen geben, ein festgestelltes Risikopotenzial abzubauen. Bei gravierenden Beanstandungen ist der Prüfungsverband ermächtigt, Auflagen zu erteilen, deren Missachtung einen Ausschluss aus dem Prüfungsverband zur Folge haben kann.
Jede Prüfung orientiert sich an der individuellen Risikostruktur
Einlagensicherungsprüfungen werden bei neu aufgenommenen Instituten zunächst als Vollprüfung, danach in der Regel als Teilprüfungen durchgeführt. Die Prüfungsschwerpunkte orientieren sich dabei an der bankindividuellen Risikostruktur und umfassen beispielsweise das Geschäftsmodell, das Risikomanagement, die Werthaltigkeit von Vermögenswerten (z. B. Kredit- und Wertpapierportfolio) sowie Haftungsrisiken (beispielsweise aus Anlageberatung oder Vermögensverwaltung).
Die Prüfungen sind als eine Einheit von System- und Einzelfallprüfungen konzipiert. Dies bedeutet, dass neben den einzelnen Geschäftsrisiken auch immer die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Funktionsfähigkeit analysiert und bewertet werden.
Weitere Einzelheiten zur Prüfungstätigkeit bei Mitgliedsunternehmen sind in der Satzung und in den
Prüfungsrichtlinien des Prüfungsverbandes geregelt.
Einlagensicherungprüfungen
Frühzeitige Erkennung von eventuellen Gefahrenpotenzialen für die Sicherheit der Kundeneinlagen
Hinweise und Empfehlungen zur Vermeidung von Gefahren bei MitgliedsinstitutenErteilung von Auflagen bei gravierenden Beanstandungen
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