Prüfungsverband deutscher Banken - Risiken im Interesse der Einlagensicherung minimieren
Der Prüfungsverband deutscher Banken e.V. ist ein wichtiger Bestandteil des Einlagensicherungssystems des privaten Bankgewerbes. Durch seine Tätigkeit leistet er einen Beitrag für den Erhalt der Stabilität und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der privaten Banken im Speziellen und des Finanzplatzes im Allgemeinen.
Die Organisation der Einlagensicherung in Deutschland ist durch die historisch gewachsenen Bankenstrukturen geprägt. Die für das deutsche Bankwesen charakteristische Drei-Säulen-Gliederung in Privatbanken, Sparkassensektor und Genossenschaftssektor spiegelt sich auch in den verschiedenen durch die einzelnen Bankengruppen getragenen Sicherungssystemen und -einrichtungen wider.
Im Auftrag der beiden Sicherungseinrichtungen für privatwirtschaftliche Institute übernimmt der in Köln ansässige Prüfungsverband in Deutschland die Funktion der Prüfungseinrichtung für das Einlagensicherungssystem. Zu seinen Aufgaben als Risikomanager der Einlagensicherung zählen die Risikofrüherkennung und Prävention sowie die Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen bei Kreditinstituten. Eine Inanspruchnahme der beiden Entschädigungsfonds soll hierbei möglichst präventiv verhindert bzw. das Risikopotenzial begrenzt werden. Im Entschädigungsfall ist der Prüfungsverband bzw. seine Beteiligungsgesellschaften wesentlich an der Durchführung der Einlegerentschädigung sowie der weiteren Abwicklung der Kreditinstitute beteiligt.
Die Prüfungseinrichtung der privaten Bankinstitute
Das Einlagensicherungssystem des privaten Bankgewerbes besteht aus zwei nebeneinander existierenden Entschädigungsfonds bzw. -einrichtungen. Der Prüfungsverband ist sowohl im Interesse des Einlagensicherungsfonds (ESF) als auch im Auftrag der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) tätig.
Die
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist die gesetzliche Sicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbes. Sie ist Rechtsträger eines durch Pflichtbeiträge aller privaten Einlagenkreditinstitute gespeisten Sicherungsfonds. Durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) sind Kundeneinlagen - von einigen Ausnahmen abgesehen - bis zu einer Höchstgrenze von EUR 100.000 geschützt ("Basisdeckung").
Der Einlagensicherungsfonds (ESF) ist die zweite - allerdings auf privatrechtlicher und freiwilliger Basis bestehende - Sicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbes. Er schützt bei den angeschlossenen Instituten vom Schutzumfang der EdB nicht erfasste Einlagen von Nichtbanken bis zu einer bankindividuellen Sicherungsgrenze ("Anschlussdeckung"). Weiterführende Informationen können Sie auf der Web-Seite des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) abrufen.
Die im Interesse des Einlagensicherungsfonds stehenden Aufgaben sind in der
Satzung des Prüfungsverbandes festgelegt; dazu gehören insbesondere die Durchführung von
Einlagensicherungsprüfungen, die Abwicklung von
Aufnahme- und Inhaberkontrollverfahren sowie Tätigkeiten im Rahmen des
Risikomanagements.
Für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken führt der
Verband Prüfungen nach dem Einlagensicherungsgesetz durch.
Das Aufgaben- und Leistungsspektrum wird durch die
Fach- und Verbandsarbeit ergänzt.
Beteiligungsgesellschaften
Zur Durchführung seiner Aufgaben hält der Prüfungsverband an vier Gesellschaften jeweils eine hundertprozentige Beteiligung. Die
Beteiligungsgesellschaften sind in Teilbereichen für das Einlagensicherungssystem des privaten Bankgewerbes tätig. Zugleich erbringen die Beteiligungsgesellschaften insbesondere für die Mitgliedsinstitute und deren verbundene Unternehmen vielfältige Dienstleistungen.
Der 1969 gegründete Prüfungsverband deutscher Banken e.V. ist Teil des Einlagensicherungssystems in Deutschland.
Er führt regelmäßig Einlagensicherungsprüfungen bei den angehörigen Bankinstituten durch, um so präventiv die Inanspruchnahme der Entschädigungsfonds möglichst zu verhindern bzw. das Risikopotenzial einzugrenzen.
Im Rahmen seiner Mitarbeit in Verbänden und Gremien ist der Prüfungsverband aktiv in Fragen der Einlagensicherung involviert und wirkt auch in Ausschüssen mit, die sich mit regulatorischen Anforderungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene beschäftigen.
Mitglieder des Prüfungsverbands sind die Mitgliedsbanken, derzeit 134 (Stand 31.12.2020) Institute des privaten Bankgewerbes.
Der Prüfungsverband und seine Beteiligungsgesellschaften beschäftigen zurzeit knapp 160 Mitarbeiter.
Pro Jahr werden zwischen 50 und 70 Bankinstitute geprüft, wozu die Mitarbeiter des Prüfungsverbands etwa 9.000 Prüfertage beanspruchen.
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